Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IAT InnoAgriTec GmbH

1. Geltung unserer AGB

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden erfolgen freibleibend und ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind zu unseren Lasten nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Alle an uns gerichteten Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Inhalt unserer Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Teilleistungen

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht zu Teilleistungen vor, soweit das zumutbar ist um die Interessen des Käufers zu berücksichtigen.


4. Preise

Die Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Die vom Verkäufer angegebenen Preise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot spezifizierten Waren und verschiedene Leistungen. Falls der Käufer davon abweisen will, passt der Verkäufer die Preise entsprechend an.

5. Vertragsabschluss

Nach Ablauf von sechs Wochen nach dem Vertragsabschluss ist der Verkäufer berechtigt, die Preise aus den folgenden Gründen anzupassen:

  • Starke Wechselkursverschiebungen für importierte Waren oder Sondersteuern und -gebühren, die regierungsamtlich erhoben werden.
  • Kostensteigerungen auf Grund behördlicher Maßnahmen.
  • Steigerung der Arbeitskosten und erhöhte Materialkosten.
  • Gestiegene Transportkosten (falls Frachten im Angebotspreis enthalten sind).
  • Beschleunigte Zustellung sowie jede weitere andere neue Forderung des Käufers, mit der sich der Verkäufer einverstanden erklärt, wie z. B. Änderung der Versandvorschriften und Bereitstellungsdaten, der Mengen, Formate und ähnlicher Spezifikationen in Bezug auf Waren, Leistungen oder sonstige Leistungen.
  • Verzögerungen die der Käufer entweder durch seine Anweisungen oder durch Unterlassen erforderlicher Anweisungen zu verantworten hat.

6. Lieferung
Der Versand erfolgt per Spedition, Post oder Werks-Fahrzeugen für Rechnung und Gefahr des Käufers; der Käufer trägt die Gefahr auch dann, wenn Frankolieferung vereinbart ist. Die Ware wird von Seiten des Verkäufers nicht versichert. Transportschäden sofort bei Spedition, Post oder Werksfahrer melden.

7. Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Liefertermine und Leistungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferfrist für bestellte Waren beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt. Verlang der Kunde nach Zugang unserer Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, so beginnt die Lieferfrist erst mit unserer schriftlichen Bestätigung des Änderungsverlangens. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Krankheit eines/ der Mitarbeiter/s, Aussperrung, Betriebsstörung (z. B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig ob diese Umstände bei uns, einem Lieferanten, einem Transporteur oder einem sonstigen Dritten eintreten. In diesen Fällen kann der Kunde von uns eine Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist leisten wollen. Der Kunde kann nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Frist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware/Leistung bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist bzw. Erfüllungsbereitschaft angezeigt wird.

8. Zahlung

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziele zu begleichen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 12% Zinsen. Dies gilt auch für Teillieferungen.

9. Gewährleistung

Eventuelle Abweichungen in den Maßen oder Änderungen der Konstruktion oder Teilen der Konstruktion bleiben dem Verkäufer vorbehalten. Gleiches gilt sinngemäß für sämtliche Leistungen oder sonstige Leistungen. Die Gewichtsangaben sind so genau wie möglich, sind jedoch nicht verbindlich. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind gemäß den Versicherungsbestimmungen sofort bei Übernahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Für verdeckte Schäden erstreckt sich die Meldefrist von 3 Tagen ab Warenübernahme. Offensichtliche Mängel sind sofort nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Neulieferung Gewähr. Laut Gesetz beträgt die Gewährleistungsperiode 12 Monate, wobei sich die Beweispflicht nach der Hälfte der Zeit umkehrt. Schlägt die von uns durchgeführte Gewährleistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehl, können Sie angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Zusätzliche Gewährleistungen und/oder Ansprüche auf Entschädigung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung von Eigenschaften beruhen.

10. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung) sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind sofort unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls bekannt zu geben. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die sich daraus ergebenden Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Kunde ist so lange befugt, die Forderung einzuziehen, bis ihm dies auf Grund seines Zahlungsverzuges oder Vermögensverfalles durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat uns der Kunde auf Verlangen für jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung und eine Bestätigung seines Eigentumsvorbehaltes Dritter gegenüber nachzureichen. Wir behalten uns das Recht vor, die Größe und Farben sowie andere technische Verbesserungen zu verändern. Alle von uns erstellten Planungen, Skizzen, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum. Derartige Unterlagen dürfen ohne schriftliche Ermächtigung dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden oder vervielfältigt werden.


11. Rücktritt

Wir können vom Vertrag zurücktreten wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt (Nichteinlösung fälliger Schecks und Wechsel, Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Nichtversicherbarkeit bei der Kreditversicherung etc.) bzw. Antrag auf Gesamtvollstreckungsbeschluss gestellt wird.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort, Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen mit dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnis – auch aus Wechseln und Schecks – ist der Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft (IAT InnoAgriTec GmbH).


13. Schriftform und Nichtigkeit, salvatorische Klausel

Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein wesentlicher Teil dieser Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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